Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gesprochen, nachdem Forenbetreiber verpflichtet sind, illegale Inhalte (z.B. nicht genehmigte Kopien von Texten oder Bildern) unverzüglich zu entfernen, sobald sie darüber Kenntnis erlangten. Das entspricht der Mehrheit aller vorhergegangenen Rechtsprechungen.
Was der Betreiber nicht tun muss, sei eine Vorabkontrolle oder gar automatische Zensur von eingelieferten Beiträgen. Dies sei nicht zielführend und widerspreche zudem dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets.
Des Weiteren ist von Wasserzeichen in Bildern abzuraten. Gleiches gilt für die Präsentation als redaktionell gepflegtes Angebot. Dann drohe eine Mitverantwortlichkeit bei Urheberrechtsverstössen.
Der Urheber muss dem Betreiber demnach mitteilen, was ihn genau an einem Beitrag oder Thema stört. Anschliessend muss der Betreiber den betroffenen Inhalt entfernen, sofern der Urheber mit seinen Forderungen im Recht ist. Geschieht das nicht, riskiert er eine Schadensersatzforderung.
-> http://winfuture.de/news,51373.html
Was der Betreiber nicht tun muss, sei eine Vorabkontrolle oder gar automatische Zensur von eingelieferten Beiträgen. Dies sei nicht zielführend und widerspreche zudem dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets.
Des Weiteren ist von Wasserzeichen in Bildern abzuraten. Gleiches gilt für die Präsentation als redaktionell gepflegtes Angebot. Dann drohe eine Mitverantwortlichkeit bei Urheberrechtsverstössen.
Der Urheber muss dem Betreiber demnach mitteilen, was ihn genau an einem Beitrag oder Thema stört. Anschliessend muss der Betreiber den betroffenen Inhalt entfernen, sofern der Urheber mit seinen Forderungen im Recht ist. Geschieht das nicht, riskiert er eine Schadensersatzforderung.
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