ApostelTBaum
Active Member
Im deutschen Betäubungsmittelgesetz taucht der Drogen-Konsum nicht explizit auf, so dass juristisch betrachtet der Konsum von Kokain, Marihuana oder Heroin keine Straftat darstellt und legal ist. Der Besitz von Drogen hingegen ist jedoch strafbar.
Da man aber ohne den Besitz von Drogen kaum welche auch konsumieren kann, drohen
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, Professionelle müssen mit noch härteren Strafen rechnen. Eine Strafverfolgung ist aber nicht zwingend vorgesehen.
Man kann davon absehen, wenn nur geringe Schuld vorliegt oder der Schuldige nur geringe Mengen zum Eigenbedarf besaß. Diese zulässige Menge variiert innerhalb der Bundesländer. Es kommt zwar immer zu einer Anzeige, die aber eingestellt werden kann.
hää? heisst das wenn ich mit ner H Spritze im Arm auf ner Parkbank liege, bekomme ich nur ne Verwarnung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses???? :zwinker
Da man aber ohne den Besitz von Drogen kaum welche auch konsumieren kann, drohen
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, Professionelle müssen mit noch härteren Strafen rechnen. Eine Strafverfolgung ist aber nicht zwingend vorgesehen.
Man kann davon absehen, wenn nur geringe Schuld vorliegt oder der Schuldige nur geringe Mengen zum Eigenbedarf besaß. Diese zulässige Menge variiert innerhalb der Bundesländer. Es kommt zwar immer zu einer Anzeige, die aber eingestellt werden kann.
hää? heisst das wenn ich mit ner H Spritze im Arm auf ner Parkbank liege, bekomme ich nur ne Verwarnung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses???? :zwinker